18.02.2025 - 6 Information zum Bauauntrag BA 230968

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Wortprotokoll

Flurstück 227/3, Gemarkung Petersberg

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Am 18.02.2025 fand ein Gespräch mit den Bauherren und dem Amt Crivitz statt.

Der Bauherr des o.g. Flurstücks fragt im Bauausschuss an, ob eine Abrundungssatzung durch die Gemeinde erstellt werden kann. Diese soll bewirken, dass das geplante Vorhaben, gemäß § 34, dem Innenbereich zugeordnet werden kann.

Die Bauausschussmitglieder weisen darauf hin, dass eine Abrundungssatzung nicht für ein einzelnes Grundstück, sondern für einen größeren Bereich (muss im Vorfeld abgestimmt werden) erstellt wird.

Die zu erwartenden Kosten für die Erstellung einer Satzung werden durch den Interessenten übernommen.

Der Interessent erarbeitet einen Vorschlag und stimmt diesen mit der Bauverwaltung des Amtes ab. Dieser wird dann dem Bauausschuss zur Beratung vorgelegt.

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000706&TOLFDNR=1021729&selfaction=print