12.11.2024 - 8 Finanzierung der Vereine und Initiativen – Info...

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Wortprotokoll

Restfinanzierung 2024:

Für 2024 sind bis auf eine Zuwendung an die Kirchgemeinde alle Zuwendungen abgeschlossen, alles in Ordnung.

 

2025/2026:

Die Anträge müssen bis zum 30.06.2025 eingereicht werden. Der 30.06. ist in diesem Jahr auch der Stichtag für die Förderung in 2026.

Auf dem Datenblatt müssen die Kontaktdaten (Bankverbindung, Name, Adresse, Mitgliederzahl) sorgfältig ausgefüllt werden.

Um die Prüfung der Anträge zu erleichtern sind größere Vereinsgeburtstage bzw. Vorhaben im nächsten Jahr sind im Antrag zu vermerken, hervorzuheben und zu begründen. Zudem müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden.

Schreibt der Verein einen Bericht über die Tätigkeit der Vereinsarbeit, entfällt der Verwendungsnachweis. Dies entspricht dem gewünschten Bürokratieabbau. Fördervereine können auch gefördert werden, wenn sie etwas für die Gemeinde tun. Die Anträge sind im Amt Crivitz einzureichen.

Frau Baumgarten informiert alle Vereine, wenn etwas fehlt, damit die Unterlagen rechtzeitig nachgereicht werden können.

Sind alle Anträge bei Frau Baumgarten bis 30.06. eingereicht worden, übergibt sie diese dem Ausschuss. Der Ausschuss berät dann im September eines jeden Jahres über die Höhe der Zuschüsse.

Auf Frau Bergers Nachfrage erklärt Frau Baumgarten, dass Initiativen keine Vereine sind und somit keine Zuwendungen erhalten, ggf. sind hier andere Bereiche der Gemeindefinanzen möglich. Veranstaltungspläne sollten jeweils beigefügt werden.

Frau Baumgarten teilt ein Hinweisblatt zum zukünftigen Verfahren an die Vereine aus. Die Vereine, die nicht zur Sitzung erschienen sind, erhalten diese per Mail oder Post.

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000611&TOLFDNR=1017533&selfaction=print