26.11.2024 - 5 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Eine Einwohnerin bittet darum, dass bei der Raumnutzung aufgestellte Tische diese bei einer darauffolgenden Nutzung eines Sportvereins für Rentner wieder weggeräumt werden, da es für die Senioren doch recht schwierig ist, die Tische zu bewegen. Zudem kommt die Frage auf, warum für die bevorstehende Bundestagswahl der Raum vom 20.02.-25.02.2025 blockiert wird. Herr Tiroux erwidert, dass es schwer ist den Zeitaufwand für die Wahl, sowie deren Vor- und Nachbereitung genau zu benennen.

Ein Bürger Zuschauer beschwert sich über den entstandenen sozialen Unfrieden in der Gemeinde auf Grund der Baumaßnahmen an der Koppel. Da dies jedoch schon oft Thema in der Einwohnerfragestunde war und der Fragesteller kein Einwohner mit Fragerecht, trotz Betreuerstatus für die Mutter, ist, wird keine Antwort gegeben und ihm wird das Wort entzogen. Trotzdem fragt er noch, ob es Erlöse für die gefällten Bäume gab oder ob das Holz entsorgt wurde. Auch hier wird nochmal erklärt, dass der Fragesteller kein Rederecht hat, da er kein Einwohner der Gemeinde ist.

Ein Einwohner erkundigt sich nach der Grundsteuer B Voreinschätzung. Herr Tiroux erläutert kurz, dass die Hebesätze zwar gesenkt werden, aber es letztendlich für die Gemeinde gleichbleibend ist, hinsichtlich des Lastenausgleichgesetzes. Der Bürgermeister übergibt Herrn Glaser das Wort, um eine kurze Erläuterung dazu zu geben.

Ein weiterer Einwohner fragt, ob die notarielle Vollmacht für die Mutter vielleicht auch für das Fragerecht auf Sitzungen greift. Dies ist nicht der Fall.

Ein Anwohner beklagt, dass die Einwohner über die Arbeiten an der Koppel nicht informiert wurden. Herr Tiroux erklärt, dass für wassergebundene Wege alle paar Jahre eine Weginstandsetzung durchgeführt wird. Die Arbeiten wurden fachlich begleitet. Ein Wall musste entfernt werden, damit das Wasser abfließen kann. Die Randbereiche wurden, ebenfalls aus diesem Grund, nicht verdichtet und es wurden keine Parkplätze errichtet. Auf die Frage warum der Weg nicht gleich vernünftig in Stand gesetzt wird, erklärt Herr Tiroux, dass es sich dann um eine Ersterschließung handelt und die Anwohner ca. 90 % der aufkommenden Kosten tragen müssten. Sollte es dennoch zur Ausführung Einwende geben, können sich die Anwohner schriftlich beim Bauamt des Amtes Crivitz melden. 

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