16.07.2024 - 10.2 Punkt 2 § 5 Haupt- und Finanzausschuss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
- Datum:
- Di., 16.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der § 5 Haupt- und Finanzausschuss Abs. 3 Nr. 4 wird wie folgt geändert: „Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen innerhalb einer Wertgrenze von 4.000 EURO bis 50.000 EURO und Bauaufträgen innerhalb einer Wertgrenze von 8.000 EURO bis 250.000 EURO.“
