16.07.2024 - 10.2 Punkt 2 § 5 Haupt- und Finanzausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der § 5 Haupt- und Finanzausschuss Abs. 3 Nr. 4 wird wie folgt geändert: „Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen innerhalb einer Wertgrenze von 4.000 EURO bis 50.000 EURO und Bauaufträgen innerhalb einer Wertgrenze von 8.000 EURO bis 250.000 EURO.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

Dem Antrag wurde zugestimmt.