06.03.2024 - 6 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pätzold begrüßt zum Tagesordnungspunkt Herrn Wiese vom Amt Crivitz und Herrn Kalinowski vom Planungsbüro VIUS. Diese erläutern die Veranlassung der beiden gemeindlichen Bauleitplanverfahren und deren formellen Ablauf. Durch Herrn Kalinowski werden die Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans erläutert.

 

Herr Wiese teilt mit, dass die nachträglich versandten Unterlagen hinsichtlich der Begründung nicht aktuell sind und die Beschlussfassung dahingehend angepasst werden muss. Herr Kalinowski übergibt daraufhin Planunterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan mit dem Verweis auf einen aktuellen Planungstand, so dass die Beschlussfassung entsprechend des Vorschlags erfolgen kann.

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die 2. Änderung ihres Flächennutzungsplans für den Bereich der Gemarkung Langen Brütz, Flur 1, auf den Flurstücken 12/4, 12/6, 13/1 und 13/3 sowie einer Teilfläche des Flst. 12/1. In der 2. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Planziele des Bebauungsplans Nr. 9  "Caranvanplatz" berücksichtigt. Im Flächennutzungsplan ist derzeit für den geplanten Bereich des Caravanstellplatzes eine Fläche für die Landwirtschaft und im Bereich der Badestelle eine Grünfläche dargestellt.


2. Die Gemeinde Langen Brütz billigt den anliegenden Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langen Brütz einschließlich der Begründung mit Umweltbericht. Sie bestimmt den Vorentwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 (1) BauGB und bittet sie um Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 (1) BauGB erfolgt über eine öffentliche Auslegung.
Die Nachbargemeinden werden gem. §2 (2) BauGB beteiligt.


3. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage