16.12.2023 - 6 Stadtbegehung

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Wortprotokoll

Torsten Wulff übernahm die Führung und gab zu den einzelnen Grabarten Erläuterung.

 

Grabstätten für Sargbestattung:

A - Wahlsarggrab/Mehrfachwahlsarggrabstelle

Es handelt sich um eine Grabstätte für die Bestattung eines Angehörigen in einem Sarg mit der Möglichkeit in Folge 2 Urnen aufzubetten. Diese Grabstätte kann auch als Doppel-oder Mehrfachgrabstelle erworben werden.

 Hier ist üblicherweise eine Einfassung in pflanzlicher Form oder Steineinfassung sowie ein Grabmal durch den Nutzungsberechtigten bei einem auf dem Friedhof zugelassenen Dienstleister, in Auftrag zu geben. Die Gestaltung der Grabfläche ist dem Nutzungsberechtigten vorbehalten, die Einhaltung der Regeln der Friedhofssatzung ist maßgeblich. Bitte informieren Sie sich im Internet oder bei der Friedhofsverwaltung.

Die Grabstelle kann in den dafür vorgesehenen Revieren mit dem Friedhofspersonal ausgewählt werden. Dies gilt auch für eine Doppel- bzw. Mehrfachgrabstelle. (z.B. Doppelgrabstelle 2 Särge +4 Urnen) Die Grabstelle ist entsprechend der Totenruhezeit und Nutzungszeit von 25 Jahren durch den Nutzungsberechtigten zu pflegen.

Die Nutzungszeit kann gebührenpflichtig verlängert werden.

 Die Grabstellen eignen sich als Familiengrabstellen.

Größen: Einzelgrab 150x270 cm Doppelgrab 280x280 cm

 

B - Rasensarggrab einstellig inkl. Pflege (Gemeinschaftsanlage)

Es handelt sich um eine Grabstätte für die Bestattung eines Verstorbenen in einem Sarg ohne Möglichkeit der Aufbettung von Urnen. Es können im Zusammenhang mit einem Sterbefall 2 Grabstellen nebeneinander erworben werden (z. B. für den Ehepartner/-in).

Die Rasensarggrabanlage ist eine Gemeinschaftsanlage mit einer zentralen Ablagefläche für Blumen in der Rasenmähsaison (Mai bis Oktober).

Wichtiger Hinweis: Der Blumenschmuck ist in der Mähsaison zentral abzulegen/-zu stellen, weil die Rasenfläche gemäht werden muss. Das bedeutet, dass der Blumenschmuck direkt am Grab nur in den Monaten November bis April gelegt werden darf.

Ausnahme bilden die Grabstätten, die nach der Bestattung noch den Sandhügel für die ersten 6 Monate haben müssen. Diese dürfen mit Blumen geschmückt werden.

Hier ist üblicherweise eine Namenplatte nach Vorgaben der Friedhofsverwaltung durch den Nutzungsberechtigten bei einem auf dem Friedhof zugelassenen Dienstleister, in Auftrag zu geben.

Bei Ehepartnern oder zusammengehörenden Verstorbenen besteht die Möglichkeit eine gemeinsame Namensplatte entsprechend den Vorgaben der Friedhofsverwaltung verlegen zu lassen.

Die Gemeinschaftsanlage wird durch den Friedhofsträger (Stadt Crivitz) gepflegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist gebührenpflichtig möglich.

Größe:150x270 cm

 

C - Reihengrab für Kinder

Auf dem Friedhof Crivitz ist eine kleine Reihe mit Kindergräbern vorhanden. In den Grabstätten ist die Bestattung verstorbener Kinder in Särgen und Urnen möglich.

Die Gestaltung kann ganz individuell erfolgen. Die Größe sollte jedoch an die dort vorhandenen Grabstätten angepasst werden.

Die Grabstelle ist entsprechend der Totenruhezeit von 25 Jahren durch den Nutzungsberechtigten zu pflegen. Die Nutzungszeit kann gebührenpflichtig verlängert werden.

 

Grabstätten für Urnenbestattung:

A - Rasenurnengrab einstellig inkl. Pflege (Gemeinschaftsanlage)

Es handelt sich um eine Grabstätte für die Beisetzung 1 Urne in der Rasenurnengemeinschaftsanlage. Es können im Zusammenhang mit einem Sterbefall mehrere Grabstellen nebeneinander erworben werden. Jedoch ist die im Anschluss nach der Beisetzung zu verlegende Namensplatte (nach Vorgaben der Friedhofsverwaltung) für jede einzelne Grabstelle durch den Nutzungsberechtigten bei einem auf dem Friedhof zugelassenen Dienstleister, in Auftrag zu geben. Wichtiger Hinweis: Es gibt keine gemeinsame Namensplatte z.B. für Eheleute.

Der Blumenschmuck ist während der Rasenmähsaison (Mai bis Oktober) auf der zentralen Ablagefläche abzulegen/-zu stellen.

Wichtiger Hinweis: Das bedeutet, dass der Blumenschmuck direkt am Grab nur in den Monaten November bis April gelegt werden darf.

Die Gemeinschaftsanlage wird durch den Friedhofsträger (Stadt Crivitz) gepflegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist gebührenpflichtig möglich.

Größe: 40 x60 cm

 

B - Anonymes Wiesenurnengrab (Gemeinschaftsanlage)

Es handelt sich um eine Grabstätte für die Beisetzung einer Urne in der anonymen Urnengemeinschaftsanlage.

Die Anlage besteht aus einer eingefriedeten Wiese mit einer Blumenablagefläche (mauerartige Begrenzung).

Wichtiger Hinweis: Es erfolgt keine Namensnennung in irgendeiner Form (anonym). Die direkte Grabstelle auf der Wiese ist den Hinterbliebenen unbekannt. Die Wiesengrabanlage wird durch den Friedhofsträger (Stadt Crivitz) gepflegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.

Größe: 40x40 cm

 

C – Reihenurnengrab

Es handelt sich um eine Grabstätte für die Beisetzung von 4 Urnen. Hier ist üblicherweise eine Einfassung in pflanzlicher Form oder Steineinfassung sowie ein Grabmal durch den Nutzungsberechtigten bei einem auf dem Friedhof zugelassenen Dienstleister, in Auftrag zu geben.

Die Gestaltung der Grabfläche ist dem Nutzungsberechtigten vorbehalten, die Einhaltung der Regeln der Friedhofssatzung ist maßgeblich. Bitte informieren Sie sich im Internet oder bei der Friedhofsverwaltung. Die Gestaltung ist an die vorhandenen Gräber anzupassen. Die Grabstelle ist entsprechend der Totenruhezeit von 25 Jahren durch den Nutzungsberechtigten zu pflegen.

Die Nutzungszeit kann gebührenpflichtig verlängert werden.

Diese Grabstellen sind für Familiengrabstellen geeignet.

Größe:100x100 cm

 

D - Wahlbaumurnengrabstätte im Wäldchen –Hinweis: Diese Bestattungsform ist aktuell noch nicht möglich

Es handelt sich um eine Grabstätte zur Beisetzung einer Urne oder wahlweise für zwei Urnen je Platz unter einem Baum im Wäldchen. Die Grabstelle kann mit dem Friedhofspersonal ausgewählt werden.

Das Wäldchen befindet sich angrenzend an den unteren Eingang an der Parchimer Straße auf der Friedhofsanlage. Die Grabstätte kann mit einer Namensplatte nach Vorgaben der Friedhofsverwaltung durch den Nutzungsberechtigten bei einem auf dem Friedhof zugelassenen Dienstleister, in Auftrag gegeben werden.

Die Grabstelle wird entsprechend der Totenruhezeit von 25 Jahren durch den Friedhofsträger gepflegt. Das beinhaltet das Mähen unter den Bäumen, die Beseitigung von Laub bei Erfordernis und die notwendige Baumpflege. Der Friedhofsträger ist für den Baumersatz verantwortlich, z.B. bei Sturmschäden oder Absterben des Baumes.

Größe: 40x60 cm

 

E - Wahlbaumgrab Einzelbaum Hinweis: Diese Bestattungsform ist aktuell noch nicht möglich

Es handelt sich um eine Grabstätte für 1 Urne oder wahlweise für 2 Urnen je Platz unter einem dafür vorgesehenen Baum des Friedhofsgeländes. Die Grabstelle kann in den dafür vorgesehenen Revieren mit dem Friedhofspersonal ausgewählt werden.

Im Anschluss an die Beisetzung ist durch den Nutzungsberechtigten eine Namensplatte nach Vorgaben der Friedhofsverwaltung bei einem auf dem Friedhof zugelassenen Dienstleister, in Auftrag gegeben werden.

Die Grabstelle wird entsprechend der Totenruhezeit von 25 Jahren durch den Friedhofsträger gepflegt. Das bedeutet, das Mähen und die Laubbeseitigung nach Erfordernis und die notwendige Baumpflege. Der Friedhofsträger ist für den Baumersatz verantwortlich, z.B. bei Sturmschäden oder Absterben des Baumes.

Größe: 40 x60 cm

 

F - Reihengrab für Kinder

Auf dem Friedhof Crivitz ist eine kleine Reihe mit Kindergräbern vorhanden. In den Grabstätten ist die Bestattung verstorbener Kinder in Särgen und Urnen möglich. Die Gestaltung kann ganz individuell erfolgen. Die Größe sollte jedoch an die dort vorhandenen Grabstätten angepasst werden.

Die Grabstelle ist entsprechend der Totenruhezeit von 25 Jahren durch den Nutzungsberechtigten zu pflegen. Die Nutzungszeit kann gebührenpflichtig verlängert werden.

 

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