27.05.2024 - 9 Beschluss zur Herstellung eines Ersatzweges im ...

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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wurde am Sitzungstag nach einem Treffen zwischen Frau von Hülst, Vorsitzenden der OTV Gädebehn, und dem zuständigen Sachgebietsleiter um zwei weitere Punkte ergänzt. Diese werden als Punkte 5 und 6 in dieser Niederschrift vermerkt.

 

Herr Bardenhagen merkt an, dass die Bahn bereits mit Geotextil arbeitet und darüber nur Positives berichtet. Somit schlägt er vor, dass der Satz im Pkt. 4 von „Zum besseren Rückbau des Ersatzweges kann der Einbau von Geotextil o.ä. erfolgen.“ zu „Zum besseren Rückbau des Ersatzweges soll der Einbau von Geotextil o.ä. erfolgen.“ geändert wird.

 

Frau von Hülst äußert den Wunsch, dass in der Verpflichtungserklärung festgehalten wird, dass die zuständige Firma auch dazu verpflichtet wird, den Anschluss an den öffentlichen Straßenkörper zu warten.

 

Frau Brusch-Gamm stellt den Beschlussvorschlag mit den o.g. Ergänzungen (in der Niederschrift fett markiert) zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, dass die Verpflichtungserklärung des Kieswerksbetreibers die folgenden Rahmenbedingungen zur Herstellung des Ersatzweges beinhalten muss.

(1) Der Ersatzweg wird auf ca. 680 m in 5 m Breite, mit einem Gefälle zum Abfluss des Niederschlagswassers hergestellt.

(2) Das Höhenniveau des Weges wird dem anstehenden Gelände durch Auskoffern des Oberbodens angeglichen.

(3) Es wird eine Schottertragschicht mit einer Körnung von 0/45 mm bis 0/75 mm in einer Stärke von mindestens 20 cm und einer Deckschicht mit einer Stärke von 5 cm mit einer Körnung von 0/16 mm lageweise eingebaut und verdichtet.

(4) Zum besseren Rückbau des Ersatzweges soll der Einbau von Geotextil o.ä. erfolgen.

(5) Mindestens eine jährliche Reparatur des Weges im Frühjahr und darüber hinaus auch die anlassbezogene Instandsetzung des Weges, bspw. nach Schäden durch Forst- und Landwirtschaftsfahrzeuge.

(6) Zur Absicherung der Umsetzung der Instandhaltungsmaßnahmen am Weg soll bspw. die Möglichkeit einer Ersatzvornahme o.ä. für die Stadt Crivitz aufgenommen werden.

(7) Die Firma Dörner ist zur Reparatur der Anschlusses des Weges an den öffentlichen Straßenkörper verpflichtet.

Die öffentliche Nutzung des Ersatzweges durch Radfahrer und Fußgänger wird in der Verpflichtungserklärung sichergestellt. Der Fahrzeugverkehr darf auf Forst- und Landwirtschaft beschränkt werden. Die Unterhaltung des Ersatzweges erfolgt durch den Betreiber des Kieswerkes. Die Stadt Crivitz wird von allen Unterhaltungskosten und Haftungsansprüchen freigehalten. Die Unterhaltung erfolgt bis zum Rückbau des Ersatzweges durch den Betreiber des Kieswerkes. 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Umsetzung des Beschlusses und die Vollständigkeit der Verpflichtungserklärung zu kontrollieren. Nach der Abnahme des hergestellten Ersatzweges durch die Stadt Crivitz wird der Widerspruch gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans vom 07.02.2024 zurückgenommen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000141&TOLFDNR=1012337&selfaction=print