11.12.2023 - 13 Beschluss zur 4. Satzung zur Änderung der Haupt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm erläutert die Beschlussvorlage und nimmt Bezug auf ihren vorliegenden Antrag zur Ergänzung der Beschlussvorlage, welcher den Stadtvertretern per Mail am 01.12.2023 und per Post mit allen Sitzungsunterlagen zugegangen ist.

 

Der Antrag von Frau Brusch-Gamm behinhaltet, den vorliegenden Satzungsentwurf im Artikel 1 um eine Ziffer 5 zu ergänzen (Abstimmungsergebnis Nr. 2):

 

  • 5. Der § 8 Absatz 6 wird aufgehoben. Die nachfolgenden Absätze verschieben sich entsprechend.

 

Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

 

Inkrafttreten:

Ziffer 5. tritt am 01.01.2024 in Kraft. Im Übrigen tritt die Satzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft

 

Herr Bardenhagen merkt an, dass der Sockelbetrag seinerzeit durch die Stadtvertretung beschlossen wurde, um das Ehrenamt attraktriver zu gestalten. Er ist der Auffassung, dass durch die Streichung ein falsches Signal gesetzt wird, auch im Hinblick auf die Kommunalwahl 2024.

 

Frau Fittke, Stellvertretend für den Sozialausschuss, trägt folgende Emfpehlungen zur Änderung vor:

 

  1. zu § 6a Absatz 4: Änderung wie folgt:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat hat jederzeit das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen an die Stadtvertretung zu wenden. (Rest des Satzes ist zu streichen) Der Senioren-  und Behindertenbeirat hat im Rahmen der Einwohnerfragestunde bei öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung bzw. eines Ausschusses die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten..

  1. zu § 6a nach Absatz 4 wird Absatz 5 eingefügt.
  2. In dem Satz ist das Wort „Mitbürger“ durch „Senioren und Behinderte der Stadt Crivitz“ zu ersetzen.

 

Die Stadtvertretung einigt sich auf folgende Änderungen (Abstimmungserbnis Nr. 1:

 

  1. zu § 6a Absatz 4: Änderung wie folgt:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat hat jederzeit das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen an die Stadtvertretung zu wenden und ist über die Stellungnahme der Stadtvertretung oder eines Ausschusses unverzüglich zu unterrichten.

 

  1. Zu § 6a nach Absatz 4 wird Absatz 5 eingefügt

 

  1. In dem Satz ist das Wort „Mitbürger“ durch „Senioren und Behinderte der Stadt Crivitz“ zu ersetzen.

 

Frau Brusch Gamm die vorher genannten Änderungen zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis Nr 1:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

4

1

 

Frau Brusch-Gamm stellt ihren Ergänzungsantrag zur Abstimmung

 

Abstimmungsergebnis Nr 2:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

0

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

Präambel

 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtbehörde nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom 23.12.2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2022 wird wie folgt geändert:

  1. Der § 6a Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung bestellt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt fünf Jahre.“

  1.     Der § 6a Absatz 4 wird wie folgt geändert:
    1. Der Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat hat jederzeit das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen an die Stadtvertretung zu wenden und ist über die Stellungnahme der Stadtvertretung oder eines Ausschusses zu unterrichten. Der Senioren- und Behindertenbeirat hat bei öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung bzw. eines Ausschusses die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Stadtvertretung kann bei einem die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen entsprechenden Beratungsgegenstand beschließen, den Senioren- und Behindertenbeirat als Sachverständigen anzuhören.“

  1. Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden zu den Sätzen 5 bis 8.
  1.     In § 6a wird nach Absatz 4 folgender Absatz 5 eingefügt:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat wird in seinem Bestreben, die Bedürfnisse und Interessen der Senioren und Behinderten zu vertreten, durch die Stadtvertretung unterstützt.“

  1.     Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.
  2.     Der § 8 Absatz 6 wird aufgehoben. Die nachfolgenden Absätze verschieben sich entsprechend

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Ziffer 5. Trifft am 01.01.2024 in Kraft. Im Übrigen tritt die Satzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft

 

 

Crivitz, den <Datum>

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin


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Frau Brusch-Gamm erläutert die Beschlussvorlage und nimmt Bezug auf ihren vorliegenden Antrag zur Ergänzung der Beschlussvorlage, welcher den Stadtvertretern per Mail am 01.12.2023 und per Post mit allen Sitzungsunterlagen zugegangen ist.

 

Der Antrag von Frau Brusch-Gamm behinhaltet, den vorliegenden Satzungsentwurf im Artikel 1 um eine Ziffer 5 zu ergänzen (Abstimmungsergebnis Nr. 2):

 

  • 5. Der § 8 Absatz 6 wird aufgehoben. Die nachfolgenden Absätze verschieben sich entsprechend.

 

Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

 

Inkrafttreten:

Ziffer 5. tritt am 01.01.2024 in Kraft. Im Übrigen tritt die Satzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft

 

Herr Bardenhagen merkt an, dass der Sockelbetrag seinerzeit durch die Stadtvertretung beschlossen wurde, um das Ehrenamt attraktriver zu gestalten. Er ist der Auffassung, dass durch die Streichung ein falsches Signal gesetzt wird, auch im Hinblick auf die Kommunalwahl 2024.

 

Frau Fittke, Stellvertretend für den Sozialausschuss, trägt folgende Emfpehlungen zur Änderung vor:

 

  1. zu § 6a Absatz 4: Änderung wie folgt:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat hat jederzeit das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen an die Stadtvertretung zu wenden. (Rest des Satzes ist zu streichen) Der Senioren-  und Behindertenbeirat hat im Rahmen der Einwohnerfragestunde bei öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung bzw. eines Ausschusses die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten..

  1. zu § 6a nach Absatz 4 wird Absatz 5 eingefügt.
  2. In dem Satz ist das Wort „Mitbürger“ durch „Senioren und Behinderte der Stadt Crivitz“ zu ersetzen.

 

Die Stadtvertretung einigt sich auf folgende Änderungen (Abstimmungserbnis Nr. 1:

 

  1. zu § 6a Absatz 4: Änderung wie folgt:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat hat jederzeit das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen an die Stadtvertretung zu wenden und ist über die Stellungnahme der Stadtvertretung oder eines Ausschusses unverzüglich zu unterrichten.

 

  1. Zu § 6a nach Absatz 4 wird Absatz 5 eingefügt

 

  1. In dem Satz ist das Wort „Mitbürger“ durch „Senioren und Behinderte der Stadt Crivitz“ zu ersetzen.

 

Frau Brusch Gamm die vorher genannten Änderungen zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis Nr 1:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

4

1

 

Frau Brusch-Gamm stellt ihren Ergänzungsantrag zur Abstimmung

 

Abstimmungsergebnis Nr 2:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage